Bier brauen – Lebensmittelsicherheit durch Reinheitsgebot

Bier brauen – Lebensmittelsicherheit durch Reinheitsgebot
Die deutschen Brauer sind Vorreiter bei der Kennzeichnung der Zutaten beim Bier brauen. Das deutsche Reinheitsgebot aus dem Jahr 1516 legt genau die Zutaten fest, die beim Bier brauen verwendet werden dürfen. Das sorgt nach Meinung von Rechtsanwalt Peter Hahn, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Brauer-Bundes (DBB) für eine umfassende Lebensmittelsicherheit. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Deutschen Brauer Bundes vom 26. Januar hervor.

Hohe Qualitätsansprüche an deutsches Bier


Durch das deutsche Reinheitsgebot sind die natürlichen Rohstoffe, aus denen das Bier hergestellt wird, auf Wasser, Malz, Hopfen und Hefe begrenzt. Nach Meinung von Peter Hahn wird Bier mit den vier Zutaten den Ansprüchen der Verbraucher gerecht. Außerdem bietet das umfassende Zutatenverzeichnis ausreichend Transparenz, die in dieser Form einmalig innerhalb der Europäischen Union ist. Als einen Garant dafür, dass in der Braubranche keine Skandale auftraten, führt Hahn das umfassende Qualitätsmanagement an. Zudem finden nur hochwertige und unbelastete Zutaten Verwendung beim Bier brauen. Auch die regelmäßigen Kontroll- und Prüfmechanismen helfen, den Standard zu halten.

Pressemitteilung des DBB vom 27.01.2012
http://www.verbaende.com/news.php/Reinheitsgebot-fuer-Bier-garantiert-Lebensmittelsicherheit?m=81971

Redaktion Brauen.de: Wilhelm Meyer


Nachricht vom 27.01.2012