Deutsche dürfen Bezeichnung „Bayerisches Bier“ behalten

Deutsche dürfen Bezeichnung „Bayerisches Bier“ behalten
Schon vor 10 Jahren wurde der Streit zwischen dem Bayerischen Brauerbund und „Bavaria Holland Bier“, der niederländischen Konkurrenz, entfacht. Pünktlich zum Oktoberfest können sich die Bayern freuen: Die Deutschen dürfen nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes die Bezeichnung „Bayerisches Bier“ behalten.

Markenschutz nicht ausgeschlossen


Für die Herkunftsbezeichnung dürfen die Deutschen auch in Zukunft „Bayerisches Bier“ auf den Flaschenlogos angeben. Der Bundesgerichtshof hat somit entschieden, dass die Konkurrenz „Bavaria Holland Bier“ es weder verhindern noch verbieten kann, dass auf deutschen Flaschen „Bayerisches Bier“ steht. Nun wird vom Oberlandesgericht München noch geklärt, ob mit dem bayerischen Bier ein spezieller Ruf verbunden ist. Wie die „Süddeutsche“ berichtet, besteht in dem Fall sogar die Möglichkeit des Markenschutzes.

Zusatz sollte von den Etiketten verschwinden


Bereits seit 10 Jahren steht „Bavaria Holland Bier“ im Streit mit dem „Bayerischen Brauerbund“. Hintergrund war die Einschränkung des Schutzes von Herkunftsbezeichnungen durch das europäische Recht. Infolge dieser Einschränkung forderte „Bavaria Holland Bier“, dass die Bierbrauer aus Bayern die Marke löschen. Egal ob es sich dabei um Erdinger, Kulmbacher oder Paulaner handelte; die niederländische Konkurrenz verlangte, dass der Zusatz „bayerisches Bier“ nicht mehr auf den Etiketten steht.

Redaktion Brauen.de: Ingo Partz


Nachricht vom 23.09.2011