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Deutsche dürfen Bezeichnung „Bayerisches Bier“ behalten

Markenschutz nicht ausgeschlossen
Für die Herkunftsbezeichnung dürfen die Deutschen auch in Zukunft „Bayerisches Bier“ auf den Flaschenlogos angeben. Der Bundesgerichtshof hat somit entschieden, dass die Konkurrenz „Bavaria Holland Bier“ es weder verhindern noch verbieten kann, dass auf deutschen Flaschen „Bayerisches Bier“ steht. Nun wird vom Oberlandesgericht München noch geklärt, ob mit dem bayerischen Bier ein spezieller Ruf verbunden ist. Wie die „Süddeutsche“ berichtet, besteht in dem Fall sogar die Möglichkeit des Markenschutzes.
Zusatz sollte von den Etiketten verschwinden
Bereits seit 10 Jahren steht „Bavaria Holland Bier“ im Streit mit dem „Bayerischen Brauerbund“. Hintergrund war die Einschränkung des Schutzes von Herkunftsbezeichnungen durch das europäische Recht. Infolge dieser Einschränkung forderte „Bavaria Holland Bier“, dass die Bierbrauer aus Bayern die Marke löschen. Egal ob es sich dabei um Erdinger, Kulmbacher oder Paulaner handelte; die niederländische Konkurrenz verlangte, dass der Zusatz „bayerisches Bier“ nicht mehr auf den Etiketten steht.
Redaktion Brauen.de: Ingo Partz
Nachricht vom 23.09.2011



