Deutsches Bier als immaterielles Kulturerbe?

Deutsches Bier als immaterielles Kulturerbe?

Ein Reinheitsgebot für Bier gibt es bereits, aber das Deutsche Bier soll auch auf die Liste der Unesco. Wie die mediterrane Küche und das französische Gastmahl soll das Deutsche Bier von den Vereinten Nationen in das Kulturerbe aufgenommen werden. Für einen internationalen Schutz des Reinheitsgebotes zu sorgen, dazu fordern die Mitglieder des „Deutschen Institutes für Reines Bier“ die Bundesregierung in einer Resolution auf.

Anerkennung der Unesco-Übereinkunft

Das Anliegen stößt bereits bei mehreren Bundesministern auf Entgegenkommen, „Die Ampeln stehen auf grün“, so der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Brauer-Bundes Peter Hahn. Positive Signale kommen auch aus den Reihen der Koalitionsfraktionen. Ein Sprecher der Deutschen Unesco-Kommission erklärt, dass es beim „immateriellen Kulturerbe“ um gelebte Traditionen gehe. Um die Voraussetzungen zu schaffen, muss Deutschland die völkerrechtlich verbindliche Grundlage der Unesco anerkennen. Für die nationale Liste wird dann ein Verfahren festgesetzt. Ein Gremium der Unterzeichnerstaaten entscheidet über die Aufnahme in die internationale Liste.



Redaktion Brauen.de: Axel Meissner


Nachricht vom 27.05.2011