Erhöhung der Biersteuersätze verfassungswidrig

Erhöhung der Biersteuersätze verfassungswidrig

Wie der „Bundesfinanzhof“ in einer Pressemitteilung vom 20. April bekannt gibt, ist die Erhöhung der Biersteuersätze durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 verfassungswidrig. Der VII. Senat des Bundesfinanzhofs hat mit dem Beschluss vom 15.02.2011 VII R 44/09 eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) darüber eingeholt, ob der Anstieg der Biersteuer durch das Haushaltsbegleitgesetz (HBeglG) 2004 in formell verfassungswidriger Weise zustande gekommen ist. Seit dem Jahr 2004 wurden die ermäßigten und gestaffelten Biersteuersätze angezogen. Diese wurden den unabhängigen Brauereien gewährt wenn diese weniger als 200.000 hl Gesamtjahreserzeugung verzeichneten. Für die in Deutschland ausgeprägte mittelständische Brauereiwirtschaft, diente die Biersteuermengenstaffel zum Schutz.

Das Koch/Steinbrück-Papier

In dem sogenannten Koch/Steinbrück-Papier wurde nicht nur die Erhöhung der Biersteuer vorgeschlagen, sondern auch viele andere Maßnahmen zu Steuervergünstigungen und Finanzhilfen. Die umfangreiche Liste sollte zum Abbau der Haushaltskonsolidierung beitragen. Die Vorschläge setzte der Gesetzgeber durch Verabschiedung des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 um. Die Einbringung in das parlamentarische Verfahren des Koch/Steinbrück-Papiers genügte nicht den Anforderungen an die Förmlichkeit des Gesetzgebungsverfahrens die BVerfG beanstandet nun, dass die Kompetenzen des Vermittlungsausschusses überschritten worden seien.

BVerfG erhält Gelegenheit Stellung zu nehmen

Nun kann das BVerfG zur formellen Verfassungsmäßigkeit Stellung nehmen und eine zeitlich begrenzte Fortgeltung bis zu einer gesetzlichen Neuregelung anordnen oder die Nichtigkeit der Norm feststellen. Zum 1. April 2010 hat der Gesetzgeber das Biersteuergesetz 1993 neu gefasst, die gestiegenen Biersteuersätze durch das HBeglG 2004 blieben unverändert.



Redaktion Brauen.de: Peter Stein


Nachricht vom 20.04.2011