Rechtsstreit um „Bayerische“ Biermarke aus Holland

Rechtsstreit um „Bayerische“ Biermarke aus Holland
München – Der bayerische Brauerbund hatte in erster Instanz gewonnen: der holländischen Bavaria Brauerei in Italien wurde untersagt sechs geschützte Bavaria-Marken zu benutzen. Ein italienisches Berufungsgericht untersagte nun aber lediglich die Benutzung einer Marke. Das Urteil fiel am 02.02.2011 in Turin.

Urteil wird intensiv geprüft


Es geht um das Verbot der Benutzung von sechs für die Bavaria Brauerei in Italien geschützte Bavaria-Marken. Nachdem der bayerische Brauerbund in erster Instanz gewonnen hatte, wies das Berufungsgericht den Verbotsantrag bis auf eine dieser Marken zurück. Die Urteilsbegründung liegt derzeit noch nicht vor. Der bayerische Brauerbund gab an, das Urteil genauestens zu prüfen. Des Weiteren erwäge man die Möglichkeit eines Rechtsmittels zum obersten Gericht Italien.

Erfolg beim EuGH


Im Vorfeld hatte es ein Vorabentscheidungsverfahren des Europäischen Gerichtshofes gegeben. Auf Vorlage des Turiner Gerichts im Juli 2009 hatte der EuGH den Schutz der Bezeichnung „Bayerisches Bier“ als geschützte geographische Angabe (g.g.A.) bestätigt. Demzufolge dürften die in Italien registrierten Bavaria-Marken in Anbetracht der g.g.A. „Bayerisches Bier“ nur weiter benutzt werden, wenn sie in gutem Glauben eingetragen sind. Zudem dürfen sie die Verbraucher nicht über die geografische Herkunft in die Irre führen.

Redaktion Brauen.de: Wilhelm Meyer


Nachricht vom 18.03.2011