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Rechtsstreit um „Bayerische“ Biermarke aus Holland

Urteil wird intensiv geprüft
Es geht um das Verbot der Benutzung von sechs für die Bavaria Brauerei in Italien geschützte Bavaria-Marken. Nachdem der bayerische Brauerbund in erster Instanz gewonnen hatte, wies das Berufungsgericht den Verbotsantrag bis auf eine dieser Marken zurück. Die Urteilsbegründung liegt derzeit noch nicht vor. Der bayerische Brauerbund gab an, das Urteil genauestens zu prüfen. Des Weiteren erwäge man die Möglichkeit eines Rechtsmittels zum obersten Gericht Italien.
Erfolg beim EuGH
Im Vorfeld hatte es ein Vorabentscheidungsverfahren des Europäischen Gerichtshofes gegeben. Auf Vorlage des Turiner Gerichts im Juli 2009 hatte der EuGH den Schutz der Bezeichnung „Bayerisches Bier“ als geschützte geographische Angabe (g.g.A.) bestätigt. Demzufolge dürften die in Italien registrierten Bavaria-Marken in Anbetracht der g.g.A. „Bayerisches Bier“ nur weiter benutzt werden, wenn sie in gutem Glauben eingetragen sind. Zudem dürfen sie die Verbraucher nicht über die geografische Herkunft in die Irre führen.
Redaktion Brauen.de: Wilhelm Meyer
Nachricht vom 18.03.2011



