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Düsseldorf verbietet Bierbikes

Nordrhein-Westfalen auf der Seite der Feierfreudigen
Aus diesem Grund hat Düsseldorf den 16-Sitzer nun verboten. Zumindest ohne Sondergenehmigung dürfen die eigentümlichen Gefährte nicht mehr über die Straßen rollen, das hat das Düsseldorfer Verwaltungsgericht beschlossen. Denn der eigentliche Zweck der Bierbikes ist nicht die Fortbewegung sondern das Feiern und Trinken. Und das bedürfe im Straßenraum eben einer Genehmigung. Doch die Verleiher der 20.000 Euro teuren Bikes geben sich nicht geschlagen: Sie ziehen vor das nordrhein-westfälische Verwaltungsgericht in Münster. Diesen räumte ihnen schon vorläufigen Rechtsschutz ein und verhinderte bereits die sofortige Vollziehung des Verbots. Das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig und bis dürfen die Feierfreudigen weiterstrampeln.
Landtag rechtfertigt die Prtymobile
Der Vertreter der Kölner Bierbike GmbH, die Ihre Feiertheken in 36 Städte liefern, argumentiert: „Da stehen über 100 Arbeitsplätze auf dem Spiel“. Das Geschäft mit den sechs Stundenkilometer langsamen Rädern läuft mit einem Preis von 120 Euro die Stunde ausgesprochen gut. Ein Liter Bier kostet 3,50 und Likör und Schnaps dürfen nicht ausgeschenkt werden. Das Verbot des allgmeinen Fahrens gilt aber nur für Düsseldorf, obwohl auch Baden-Württemberg Anfang des Jahres etwas gegen die Bierbikes hatte. Ende Mai erkannten sie aber, was das für eine tolle Erfindung ist und zogen das Verbot zurück. Und auch der Landtag gibt dem Partymobil grünes Licht: „Die Nutzer wollen nicht nur an der Theke trinken, sondern auch in die Pedale treten und durch die Stadt radeln“, so ein Satz im Antwortschreiben. Da also doch die Fortbewegung in Vordergrund steht und nicht der Alkoholkonsum, ist das Bierbike gerechtfertigt.
Redaktion Brauen.de: Erika Mettmann
Nachricht vom 08.10.2010



